ruhrpottsouvenir.de wird durch die Firma Toepper Werbung betrieben.
Geltung
Diese AGB gelten für Verträge zwischen dem Agenturunternehmen Toepper Werbung, Inhaber: Michaela Toepper – im folgenden Toepper Werbung genannt – und dem Vertragspartner/Kunden. Toepper Werbung erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche Grundlage jedes Vertrages ist.
1. Urheber- und Nutzungsrecht
1.1
Alle im Rahmen von Grafik- und Designaufträgen gestellten Entwürfe/
Reinzeichnungen/Bilder/Werke dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der
Toepper Werbung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert
werden. Weder eine vollständige oder teilweise Nachahmung ist zulässig.
Toepper Werbung hat das alleinige Nutzungsrecht an den Entwürfen, auch
wenn sie nicht die für einen Urheberrechtschutz erforderliche
„Schöpfungshöhe“ erreichen. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf
der Schriftform. Bei Verstoß hiergegen hat der Auftraggeber Toepper
Werbung eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen der vereinbarten
Vergütung zu bezahlen.
1.2
Toepper Werbung überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen
Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes
vereinbart ist, wird nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Toepper
Werbung bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche
Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und seine
Vervielfältigung davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.
1.3
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen
Vereinbarung zwischen Toepper Werbung und dem Auftraggeber. Bei
unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines
Entwurfes – egal ob in herkömmlicher oder digitalisierter Form- ist
Toepper Werbung berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen
vereinbarten oder mangels Vereinbarung, des 5-fachen üblichen
Nutzungshonorars zu fordern, zumindest jedoch € 2.000 pro Entwurf und
Einzelfall. Die Geltendmachung des weitergehenden Schadensersatzes
bleibt hiervon unberührt.
1.4
Nutzungsrechte des Auftraggebers entstehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung.
1.5
Entwürfe und Vorschläge des Auftraggebers begründen weder ein eigenes Nutzungsrecht noch eine Miturheberschaft.
2. Angebote, Vergütung
2.1
Alle Preise sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
2.2
Vor Arbeitsbeginn erhält der Auftraggeber ein Angebot, das den Umfang
der Leistung quantitativ und qualitativ beschreibt. Grundlage ist ein
Beratungsgespräch, das mit dem Auftraggeber geführt wird.
2.3
Toepper Werbung bleibt an ein Angebot längstens zwei Wochen nach dessen Abgabe gebunden.
3. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
3.1
Sonderleistungen (z. B. Produktionsüberwachung) erfolgen nur auf
Grundlage vorheriger Absprache. Sie werden nach Zeitaufwand erfasst und
sind kostenpflichtig.
3.2
Auslagen für technische Nebenkosten, oder Lizensgebühren, insbesondere
für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Fotos,
Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Übersetzungen und Druck etc. sind vom
Auftraggeber zu erstatten.
3.3
Reisekosten und Spesen sind nach vorheriger Absprache vom Auftraggeber zu erstatten. Belege sind vorzulegen.
4. Zahlung und Fälligkeit
4.1
Die Vergütung ist, wenn nicht anders vereinbart, bei Abnahme fällig und
ohne Abzug zahlbar. Der Rechnungsbetrag ist, soweit keine andere
Zahlungsweise vereinbart ist, ohne Rücksicht auf Mängelrügen 14 Tage
nach Ausstellung der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Werden die
bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen so ist eine entsprechende
Teilvergütung jeweils bei Abnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag
über längere Zeit, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.
Sind Entwürfe und Fotos ein wesentlicher Bestandteil des Auftrages (z.
B. bei Logos oder Corporate Designs), so ist die Vergütung dieser Werke
bei Ablieferung der ersten Entwürfe bzw. Andrucke fällig. Bei
außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt
werden. Zahlung gelten erst an dem Tag geleistet, an welchem die Firma
Toepper Werbung über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann.
4.2
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer wesentlichen
Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet,
so kann Toepper Werbung Vorauszahlung verlangen, noch nicht
ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese
Rechte stehen Toepper Werbung auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit
der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet.
4.3
Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren
Schadens, Zinsen von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz bei der
Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch bankübliche Verzugszinsen zu
entrichten. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung der Firma
Toepper Werbung ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
5. Gestaltungsfreiheit/Produktionsüberwachung
5.1
Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit für Toepper Werbung.
5.2
Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Toepper Werbung berechtigt,
nach bestem Wissen und objektiver Beurteilung die notwendigen
Entscheidungen zu treffen und Anweisungen zu geben.
6. Dateien/Layouts
6.1
Toepper Werbung ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im
Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben.
6.2
Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies
schriftlich festzuhalten und gesondert zu vergüten. Toepper Werbung
übernimmt nach Herausgabe der Daten keine Haftung für deren Richtigkeit
oder Vollständigkeit.
6.3
Hat Toepper Werbung dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung
gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung geändert werden.
7. Belegmuster, Referenznachweise
7.1
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Toepper
Werbung nach Absprache einwandfreie Muster, die unter Umständen
gesondert abgerechnet oder angerechnet werden. Toepper Werbung ist
berechtigt, diese Muster oder deren digitales Äquivalent als Referenz zu
verwenden.
8. Lieferung, Gefahrübergang
8.1
Soll das Werk oder die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den
Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende
Person übergeben worden ist.
8.2
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
8.3
Gerät Toepper Werbung in Lieferverzug, so ist zunächst eine angemessene
Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der
Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
8.4
Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem
eines Zulieferers – oder Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann
zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten
nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die
vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Haftung von
Toepper Werbung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
8.5
Im Falle einer berechtigten Kündigung wegen einer Störung im Betrieb des
Auftragnehmers entfällt die Vergütung. Im Falle einer berechtigten
Kündigung wegen einer Störung im Betrieb eines Zulieferers oder wegen
höherer Gewalt hat der Auftraggeber die geleistete Arbeit gemäß dem
vereinbarten Stundensatz zu vergüten.
9. Beanstandungen, Haftung
9.1
Toepper Werbung verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher
Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen sorgfältig
zu behandeln.
9.2
Toepper Werbung haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit. Sofern Toepper Werbung Fremdleistungen in
Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine
Erfüllungsgehilfen.
9.3
Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
9.4
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Werke/Ware
sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in
jedem Fall zu prüfen. Mit der Freigabe von Entwürfen, Grafiken, Mustern
oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber, übernimmt dieser die
Verantwortung für deren Richtigkeit. Für die vom Auftraggeber
freigegebenen Entwürfe, Texte, Grafiken und Reinzeichnungen und Muster
entfällt jede Haftung.
9.5
Bei berechtigten Beanstandungen ist Toepper Werbung unter Ausschluss
anderer Ansprüche zur Nachbesserung oder Herabsetzung der Vergütung
verpflichtet.
9.6
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur
Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass eine
Teillieferung für den Auftraggeber unbrauchbar ist. Mängel an
Teilaufträgen berechtigen nicht zur Annullierung des ganzen Auftrages
oder anderer erteilter, aber noch nicht erledigter Aufträge.
9.7
Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können
geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das
gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B.
Digitaldrucken, Andrucken) und dem Endprodukt.
9.8
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 1 Woche nach
Ablieferung des Werkes bei Toepper Werbung anzuzeigen. Danach gilt das
Werk als einwandfrei angenommen.
9.9
Toepper Werbung haftet nicht für wettbewerbs- und markenrechtliche
Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen
Designarbeiten. Sofern Toepper Werbung nicht ausdrücklich zusichert,
dass bei Fotoarbeiten abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte
an den abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die
Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die
Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die
Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc.
dem Auftraggeber.
9.10
Toepper Werbung übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung von
Bildern. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art
der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige
Rechte Dritter verletzt werden. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung,
Umgestaltung oder Weitergabe eines Vertragswerkes, egal ob in
herkömmlicher oder digitalisierter Form, ist Toepper Werbung berechtigt,
eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen vereinbarten oder mangels
Vereinbarung, des 5-fachen üblichen Nutzungshonorar zu fordern,
mindestens jedoch € 2.000 pro Werk und Einzelfall. Die Geltendmachung
eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.
9.11
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Toepper
Werbung übergebenen Vorlagen/Bilder berechtigt ist und das diese
Vorlagen/Bilder von Rechten Dritter frei sind. Sollte der Auftraggeber
entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein oder
sollten die Vorlagen/Bilder nicht frei von Rechten Dritter sein, so
stellt der Auftraggeber die Toepper Werbung im Innenverhältnis von allen
Ersatzansprüchen Dritter frei. Toepper Werbung übernimmt keine Haftung
für die Verletzung von Rechten Dritter, wenn dies im Zusammenhang mit
Vorlagen/Bildern geschieht, die der Auftraggeber der Toepper Werbung
übergeben hat.
10. Datensicherheit, Datenschutz
10.1
Die Datensicherung obliegt dem Auftraggeber. Toepper Werbung ist
berechtigt, Kopien zwecks Archivierung anzufertigen und zu speichern.
Dabei wird mit großer Sorgfalt und Sicherheit vorgegangen. Für einen
illegalen oder gewaltsamen Zugriff auf diese Daten oder deren Verlust
übernimmt Toepper Werbung keine Haftung.
10.2
Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und
Eintragungsfähigkeit der Arbeiten übernimmt Toepper Werbung keine
Haftung.
10.3
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Vorlagen/
Bilder, die an Toepper Werbung übergeben werden, berechtigt ist. Sollte
er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein,
stellt der Auftraggeber Toepper Werbung von allen Ersatzansprüchen
Dritter frei.
10.4
Toepper Werbung bewahrt Stillschweigen über Informationen und Daten des
Kunden und gibt diese nicht an Dritte weiter. Der Kunde verpflichtet
sich gleichzeitig, Informationen und Daten von Toepper Werbung nicht an
Dritte weiter zu geben.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
11.1
Als Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Zahlungen sowie
für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten,
einschließlich von Scheck- und Wechselklagen, gilt der Hauptsitz der
Firma Toepper Werbung und im Falle einer zum Zwecke des Inkassos
erfolgten Abtretung an eine Inkassostelle der Sitz der Inkassostelle.
Ist der Kunde nicht Vollkaufmann oder juristische Person des
öffentlichen Rechts, wird hiermit ausdrücklich der Hauptsitz der Firma
Toepper Werbung als Erfüllungsort und Gerichtstand vereinbart, falls
Ansprüche gegen den Kunden (Vertragspartner, Käufer) im Mahnverfahren
geltend gemacht werden.
12. Schlussbestimmung
12.1
Sollten einzelne dieser Bedingungen gleich aus welchem Grund unwirksam
sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht
berührt. Rechtsunwirksames ist möglichst sinnbewahrend zu ersetzen.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Verbraucher haben die Möglichkeit, sich für die Beilegung ihrer Streitigkeiten an [Name, Anschrift, Webseite der Schlichtungsstelle] zu wenden. Wir sind verpflichtet, an Verfahren zur Streitbeilegung vor dieser Stelle teilzunehmen. Wir werden an einem solchen Verfahren teilnehmen.